Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Haug Transport & Logistik GbR
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen der Haug Transport & Logistik GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden bzw. Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
§2 Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Ausführung des Transportauftrags oder durch Annahme der Leistung zustande.
§3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Transport- und Logistikleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Einzelauftrags. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen.
§4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zur Ware (Art, Gewicht, Maße, Verpackung, Gefahrgut) zu machen und für eine ordnungsgemäße Verpackung sowie reibungslose Be- und Entladung zu sorgen.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 45 Tagen netto ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen gelten nur mit vollständigem Abliefernachweis (POD) als prüffähig.
§6 Wartezeiten
Wartezeiten gelten als vergütungspflichtige Zusatzleistung, sofern die vereinbarte freie Zeit überschritten wird und diese dokumentiert wurde.
§7 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB sowie – bei internationalen Transporten – der CMR. Eine Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
§8 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§10 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
AGB für Unternehmer / Subunternehmer
Haug Transport & Logistik GbR
§1 Pflichten des Unternehmers
Der Unternehmer ist verpflichtet, bei Übernahme der Sendung unverzüglich Ware, Stückzahl, Verpackung und äußerlich erkennbare Schäden zu prüfen.
Abweichungen, Schäden oder Unregelmäßigkeiten sind sofort, spätestens jedoch vor Verlassen der Lade- bzw. Entladestelle, schriftlich zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu melden.
Unterbleibt eine unverzügliche Meldung, gilt die Ware als ordnungsgemäß übernommen.
§2 Fahrzeuge & Personal
Der Unternehmer stellt sicher, dass alle eingesetzten Fahrzeuge technisch einwandfrei, verkehrssicher und für den jeweiligen Transport geeignet sind.
Sämtliche gesetzlichen Vorschriften (insbesondere GüKG, StVO, StVZO, Arbeitszeitgesetz, Fahrpersonalrecht, MiLoG) sind strikt einzuhalten.
Der Unternehmer trägt die alleinige Verantwortung für Qualifikation, Einsatz, Schulung und Überwachung des eingesetzten Fahrpersonals.
§3 Wartezeiten
Als freie Be- und Entladezeiten gelten:
Fahrzeuge bis 7,5 t zGG: jeweils 2 Stunden
Fahrzeuge über 7,5 t zGG: jeweils 4 Stunden
Darüber hinausgehende Wartezeiten werden nur vergütet, wenn sie schriftlich auf dem Frachtbrief oder Ladeprotokoll dokumentiert und vom Auftraggeber bestätigt sind.
Ohne entsprechende Dokumentation besteht kein Anspruch auf Vergütung.
§4 Abrechnung
Rechnungen sind ausschließlich per E-Mail an
📧 buchhaltung@hauglogistik.com
zu übermitteln.Rechnung und Abliefernachweis (POD) sind als zwei separate PDF-Dateien einzureichen.
Das Zahlungsziel beträgt 45 Tage netto, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Rechnungen gelten nur bei vollständig vorliegendem POD als prüffähig.
Skonto wird ausschließlich bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
§5 Haftung
Der Unternehmer haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die durch fehlerhafte, verspätete oder nicht vertragsgemäße Ausführung entstehen.
Die Haftung umfasst insbesondere:
Sachschäden
gesetzlich zulässige Folgeschäden
Vermögensschäden
Der Unternehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf Pflichtverletzungen des Unternehmers beruhen.
§6 Subunternehmer
Die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Unternehmer haftet für das Verhalten seiner Subunternehmer wie für eigenes Handeln.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Vertragsbeendigung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz.
§7 GüKG- & Gesetzeskonformität
Der Unternehmer verpflichtet sich zur vollständigen Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere:
GüKG
StVO / StVZO
Arbeitszeitgesetz
Fahrpersonalrecht
Ladungssicherung nach VDI 2700
Verstöße gehen ausschließlich zu Lasten des Unternehmers und berechtigen den Auftraggeber zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit.